Partyschiffe wie hier in Hamburg erfreuen sich bundesweit großer Beliebtheit.
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Donnerstag, den - Lesezeit: ca. 2 Min.

Kieferbruch nach Partyschiff-Tour - Frau klagt

Nach einer Tour auf einem Partyschiff hat sich eine Frau den Kiefer gebrochen. Nun fordert sie Schmerzensgeld vom Veranstalter.

Kein Unfall auf dem Schiff

Der Unfall ereignete sich bereits im Februar 2014. Nach einer Karnevalsparty buchte eine 43-jährige Frau aus Kevelaer zusammen mit einigen Freundinnen eine Tour auf einem Partyschiff der Köln-Düsseldorfer (KD). Nach einigem Alkoholkonsum war ihr Verhalten nicht mehr tolerierbar, woraufhin sie von der Security der KD am nächstgelegenen Rheinanleger des Schiffes verwiesen wurde.

Hier erst passierte das Unglück: An Land irrte die Frau offenbar orientierungslos umher, stürzte und brach sich den Kiefer. Blutüberströmt sei sie von drei Männern gefunden worden, so ihr Anwalt.

Wurde die Frau ausgesetzt?

Vor dem Amtsgericht klagt die Frau nun gegen Veranstalter und Security auf 3.700 € Schmerzensgeld. Nach Aussage ihres Anwaltes habe der Veranstalter seine Sorgfaltspflicht verletzt, indem er sie betrunken am Anleger von Bord geschickt habe. Gleichsam sieht er damit den Straftatbestand des Aussetzens als erfüllt an.

Ein Urteil wird erst im Januar erwartet, dennoch hat die Richterin bereits Zweifel an der Argumentation des Anwalts kundgetan. Ein Wirt, der ein letztes Bier ausschenkt, könne auch nicht für einen durch Alkohol verursachten Unfall auf dem Heimweg verantwortlich gemacht werden, so die Vorsitzende.

Übliches Prozedere auf Partyschiffen

Die Praxis, Personen, die die Sicherheit an Bord gefährden, am nächstgelegenen Anleger des Schiffes zu verweisen, ist Usus auf vielen Partyschiffen, ob in Köln oder Hamburg. Auch in Discotheken werden Querulanten regelmäßig der Location verwiesen.
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